Kanzlei Kurzawe Interdisciplinary / Legal / Strategy

Sven Kurzawe, LL.M. (Edinburgh) · Rechtsanwalt · Mediator

Rechtliche Strategie für Unternehmen und Einzelpersonen.

Corporate Governance, Organhaftung und Schadensersatz – mit besonderem Blick auf die Schnittstelle von zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlicher Verantwortung. Für Unternehmen, Organmitglieder, Institutionen und Einzelpersonen.

Porträt Sven Kurzawe

Ansatz

Verantwortung hat mehr als eine Seite.

Wichtige Entscheidungen in Unternehmen sind selten nur rechtliche Fragen. Sie haben wirtschaftliche Folgen, verändern Zuständigkeiten und werden im Zweifel später von Dritten bewertet: von Aufsichtsgremien, Behörden oder Gerichten. Die Kanzlei berät genau an dieser Schnittstelle.

Recht
Eine belastbare Einordnung – auch mit Blick darauf, wie andere die Frage später prüfen werden.
Wirtschaft
Folgen, Handlungsspielräume und Abwägungen, die über die Rechtsfrage hinausgehen.
Organisation
Zuständigkeiten, Abläufe und Dokumentation, die eine Entscheidung tragfähig machen.
RECHT WIRTSCHAFT ORGANISATION Verantwortung

Themen

Schwerpunkte der Beratung

Vier Leitthemen geben die Richtung vor. In der Praxis greifen sie ineinander – und oft beginnt ein Mandat in einem Thema und führt in ein anderes.

01

Corporate Governance

Strukturen, die Entscheidungen tragen.

Geschäftsordnungen und Ressortzuschnitte, Zuständigkeiten und Berichtswege, Interessenkonflikte und Nebentätigkeiten von Organmitgliedern, Zusammenarbeit von Leitung und Aufsicht.

02

Organhaftung und Schadensersatz

Vorsorgen, durchsetzen, abwehren.

Vorbereitung und Dokumentation unternehmerischer Entscheidungen, Business Judgment Rule und Haftungsvermeidung. Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzforderungen – für Unternehmen ebenso wie für Einzelpersonen, die persönlich in Anspruch genommen werden oder selbst einen Schaden erlitten haben, einschließlich Fragen der D&O-Versicherung.

03

Compliance, Untersuchungen und Krisen

Wenn Fragen von außen kommen.

Interne Untersuchungen, Umgang mit Behörden und Ermittlungsverfahren, straf- und bußgeldrechtliche Risiken für Unternehmen und ihre Verantwortlichen.

04

KI-Governance

Neue Technik, bekannte Verantwortung.

Umsetzung des EU AI Act, Zuständigkeiten und Aufsicht auf Leitungsebene, Bewertung rechtlicher Risiken beim Einsatz von KI-Systemen.

Darüber hinaus

Gesellschafts- und KapitalmarktrechtWirtschafts-, Steuer- und InsolvenzstrafrechtHaftungs- und ProzessführungBerufsrechtMediation

Schnittstelle

Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung.

Pflichtverletzungen in Unternehmen haben selten nur eine rechtliche Folge. Derselbe Sachverhalt kann Schadensersatzforderungen auslösen und zugleich zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Wer beide Verfahren getrennt betrachtet, riskiert, dass ein Schritt im einen die Position im anderen schwächt. Das betrifft Unternehmen ebenso wie Einzelpersonen – Organmitglieder, gegen die ermittelt wird und die zugleich Ansprüchen ausgesetzt sind, ebenso wie Geschädigte, die ihre Forderungen durchsetzen wollen.

Zivilrecht

Haftung

  • Schadensersatzansprüche der Gesellschaft, von Gesellschaftern oder Dritten
  • Organhaftung von Vorständen, Geschäftsführern und Aufsichtsräten
  • D&O-Versicherung und Regress

Strafrecht

Verantwortung

  • Ermittlungsverfahren gegen Organmitglieder und Mitarbeitende
  • Vorwürfe wie Untreue, Betrug oder Verletzung der Aufsichtspflicht
  • Geldbußen gegen das Unternehmen

Wechselwirkungen

Zivilrecht, Haftungsrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht folgen eigenen Regeln, wirken aber aufeinander ein. Die Beratung koordiniert diese Rechtsgebiete, stimmt die einzelnen Schritte aufeinander ab und berücksichtigt ihre Wechselwirkungen – auch mit Blick auf wirtschaftliche Fragestellungen.

Vortrag und Unterlagen

Was in einem Verfahren vorgetragen wird, kann im anderen Bedeutung erlangen.

Akteneinsicht

Erkenntnisse aus Ermittlungsakten können für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen entscheidend sein.

Versicherungsschutz

Der Verlauf eines Strafverfahrens kann sich auf die Deckung der D&O-Versicherung auswirken.

Zeitpunkt

Vergleichsgespräche und Ermittlungsstand müssen gemeinsam geplant werden; dazu gehört die Prüfung von Verjährungsfragen.

Die Beratung führt beide Seiten zu einer abgestimmten Strategie zusammen – mit der Erfahrung aus der Staatsanwaltschaft und aus der Beratung von Organen.

Arbeitsweise

Erst einordnen, dann handeln.

Diskret

Sensible Fragen brauchen einen geschützten Rahmen – vom ersten Gespräch an.

Übergreifend

Rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Aspekte werden zusammen betrachtet, bei Bedarf in Abstimmung mit weiteren Beratern des Mandanten.

Klar

Am Ende steht eine nachvollziehbare Empfehlung, nicht nur eine Aufzählung von Risiken.

Sven Kurzawe
Sven Kurzawe, LL.M. (Edinburgh) · Rechtsanwalt · Mediator

Profil

Sven Kurzawe

Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in Frankfurt am Main. Zuvor tätig in einer internationalen Großkanzlei und als Staatsanwalt, heute zugleich Syndikusrechtsanwalt und Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.

Beruflicher Werdegang

seit 02/2018Rechtsanwalt, Kanzlei Kurzawe, Frankfurt a. M.Corporate Governance, Organhaftung und Schadensersatz, Wirtschaftsstrafrecht, KI-Governance
seit 11/2017Syndikusrechtsanwalt, KfW, Frankfurt a. M.Corporate Governance, Vorstandsfragen und Vorstandshaftung, Gremienbetreuung und Kommunikation mit Rechtsausschüssen, Rechtsaufsicht und Ministerien
12/2021 – 06/2025Of Counsel, Corestone LegalWirtschaftsstrafrecht, Organhaftung, Internal Investigations
02/2015 – 10/2017Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft DarmstadtWirtschaftskriminalität, Steuer- und Insolvenzstrafrecht, Untreue
09/2012 – 01/2015Rechtsanwalt, Clifford Chance, Frankfurt a. M.Börsengänge, M&A, Private Equity, Debt Issuance Programmes
03/2010 – 09/2011Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Goethe-Universität Frankfurt a. M.

Ehrenamt

seit 10/2023Mitglied des Vorstands, Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. M.Berufsrecht, Mitglied einer Beschwerdekammer; berufsrechtliche Aufsichts- und Beschwerdeverfahren, in denen Fragen unterschiedlicher Rechtsdisziplinen zusammenkommen und gemeinsam zu bewerten sind

Ausbildung

09/2011 – 08/2012Master of Laws (LL.M.), University of EdinburghSchwerpunkt Commercial Law; T.B. Smith Prize für den besten LL.M./MSc-Jahrgang 2012
01/2008 – 01/2010Rechtsreferendariat, Landgerichtsbezirk Frankfurt a. M.
09/2002 – 02/2007Studium der Rechtswissenschaften, Goethe-Universität Frankfurt a. M.

Kontakt

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