Corporate Governance
Strukturen, die Entscheidungen tragen.
Geschäftsordnungen und Ressortzuschnitte, Zuständigkeiten und Berichtswege, Interessenkonflikte und Nebentätigkeiten von Organmitgliedern, Zusammenarbeit von Leitung und Aufsicht.
Sven Kurzawe, LL.M. (Edinburgh) · Rechtsanwalt · Mediator
Corporate Governance, Organhaftung und Schadensersatz – mit besonderem Blick auf die Schnittstelle von zivilrechtlicher Haftung und strafrechtlicher Verantwortung. Für Unternehmen, Organmitglieder, Institutionen und Einzelpersonen.
Ansatz
Wichtige Entscheidungen in Unternehmen sind selten nur rechtliche Fragen. Sie haben wirtschaftliche Folgen, verändern Zuständigkeiten und werden im Zweifel später von Dritten bewertet: von Aufsichtsgremien, Behörden oder Gerichten. Die Kanzlei berät genau an dieser Schnittstelle.
Themen
Vier Leitthemen geben die Richtung vor. In der Praxis greifen sie ineinander – und oft beginnt ein Mandat in einem Thema und führt in ein anderes.
Strukturen, die Entscheidungen tragen.
Geschäftsordnungen und Ressortzuschnitte, Zuständigkeiten und Berichtswege, Interessenkonflikte und Nebentätigkeiten von Organmitgliedern, Zusammenarbeit von Leitung und Aufsicht.
Vorsorgen, durchsetzen, abwehren.
Vorbereitung und Dokumentation unternehmerischer Entscheidungen, Business Judgment Rule und Haftungsvermeidung. Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzforderungen – für Unternehmen ebenso wie für Einzelpersonen, die persönlich in Anspruch genommen werden oder selbst einen Schaden erlitten haben, einschließlich Fragen der D&O-Versicherung.
Wenn Fragen von außen kommen.
Interne Untersuchungen, Umgang mit Behörden und Ermittlungsverfahren, straf- und bußgeldrechtliche Risiken für Unternehmen und ihre Verantwortlichen.
Neue Technik, bekannte Verantwortung.
Umsetzung des EU AI Act, Zuständigkeiten und Aufsicht auf Leitungsebene, Bewertung rechtlicher Risiken beim Einsatz von KI-Systemen.
Darüber hinaus
Gesellschafts- und KapitalmarktrechtWirtschafts-, Steuer- und InsolvenzstrafrechtHaftungs- und ProzessführungBerufsrechtMediation
Schnittstelle
Pflichtverletzungen in Unternehmen haben selten nur eine rechtliche Folge. Derselbe Sachverhalt kann Schadensersatzforderungen auslösen und zugleich zu strafrechtlichen Ermittlungen führen. Wer beide Verfahren getrennt betrachtet, riskiert, dass ein Schritt im einen die Position im anderen schwächt. Das betrifft Unternehmen ebenso wie Einzelpersonen – Organmitglieder, gegen die ermittelt wird und die zugleich Ansprüchen ausgesetzt sind, ebenso wie Geschädigte, die ihre Forderungen durchsetzen wollen.
Zivilrecht
Strafrecht
Wechselwirkungen
Zivilrecht, Haftungsrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht folgen eigenen Regeln, wirken aber aufeinander ein. Die Beratung koordiniert diese Rechtsgebiete, stimmt die einzelnen Schritte aufeinander ab und berücksichtigt ihre Wechselwirkungen – auch mit Blick auf wirtschaftliche Fragestellungen.
Was in einem Verfahren vorgetragen wird, kann im anderen Bedeutung erlangen.
Erkenntnisse aus Ermittlungsakten können für die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen entscheidend sein.
Der Verlauf eines Strafverfahrens kann sich auf die Deckung der D&O-Versicherung auswirken.
Vergleichsgespräche und Ermittlungsstand müssen gemeinsam geplant werden; dazu gehört die Prüfung von Verjährungsfragen.
Die Beratung führt beide Seiten zu einer abgestimmten Strategie zusammen – mit der Erfahrung aus der Staatsanwaltschaft und aus der Beratung von Organen.
Arbeitsweise
Sensible Fragen brauchen einen geschützten Rahmen – vom ersten Gespräch an.
Rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Aspekte werden zusammen betrachtet, bei Bedarf in Abstimmung mit weiteren Beratern des Mandanten.
Am Ende steht eine nachvollziehbare Empfehlung, nicht nur eine Aufzählung von Risiken.
Profil
Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in Frankfurt am Main. Zuvor tätig in einer internationalen Großkanzlei und als Staatsanwalt, heute zugleich Syndikusrechtsanwalt und Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
| seit 02/2018 | Rechtsanwalt, Kanzlei Kurzawe, Frankfurt a. M.Corporate Governance, Organhaftung und Schadensersatz, Wirtschaftsstrafrecht, KI-Governance |
|---|---|
| seit 11/2017 | Syndikusrechtsanwalt, KfW, Frankfurt a. M.Corporate Governance, Vorstandsfragen und Vorstandshaftung, Gremienbetreuung und Kommunikation mit Rechtsausschüssen, Rechtsaufsicht und Ministerien |
| 12/2021 – 06/2025 | Of Counsel, Corestone LegalWirtschaftsstrafrecht, Organhaftung, Internal Investigations |
| 02/2015 – 10/2017 | Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft DarmstadtWirtschaftskriminalität, Steuer- und Insolvenzstrafrecht, Untreue |
| 09/2012 – 01/2015 | Rechtsanwalt, Clifford Chance, Frankfurt a. M.Börsengänge, M&A, Private Equity, Debt Issuance Programmes |
| 03/2010 – 09/2011 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Goethe-Universität Frankfurt a. M. |
| seit 10/2023 | Mitglied des Vorstands, Rechtsanwaltskammer Frankfurt a. M.Berufsrecht, Mitglied einer Beschwerdekammer; berufsrechtliche Aufsichts- und Beschwerdeverfahren, in denen Fragen unterschiedlicher Rechtsdisziplinen zusammenkommen und gemeinsam zu bewerten sind |
|---|
| 09/2011 – 08/2012 | Master of Laws (LL.M.), University of EdinburghSchwerpunkt Commercial Law; T.B. Smith Prize für den besten LL.M./MSc-Jahrgang 2012 |
|---|---|
| 01/2008 – 01/2010 | Rechtsreferendariat, Landgerichtsbezirk Frankfurt a. M. |
| 09/2002 – 02/2007 | Studium der Rechtswissenschaften, Goethe-Universität Frankfurt a. M. |
Kontakt
Ein erstes Gespräch dient der Einordnung: Worum geht es, was ist dringlich, welcher Weg ist sinnvoll. Anfragen werden vertraulich behandelt.